Allgemeine Geschäftsbedingungen Jasmin Piehler Fotografie
Jasmin Piehler Fotografie, Landsberger Str. 8A, 86343 Königsbrunn
Hinweis zur Sprache: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB ausschließlich die weibliche Form („Kundin“) verwendet. Sie bezieht sich auf Personen aller Geschlechter.
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Foto- und/oder Coaching-Dienstleistungen sowie Workshops durch Jasmin Piehler Fotografie.
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt die Kundin die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnerinnen an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge der Kundin, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Beteiligten.
1.4 Soweit die Kundin Verbraucherin ist, genügt für Erklärungen oder Mitteilungen an Jasmin Piehler Fotografie oder Dritte die Textform (§ 126b BGB).
1.5 Abweichende AGB der Kundin gelten nur, wenn sie von Jasmin Piehler Fotografie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch dann, wenn Jasmin Piehler Fotografie den abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.6 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung eines Fotoshootings, Coachings oder einer anderen Dienstleistung. Eventuelle Rabatt- oder Aktionsangebote sind zeitlich oder mengenmäßig begrenzt und gelten nur im ausdrücklich angegebenen Zeitraum.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Werke, gleich in welcher technischen Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z. B. gedruckte Bilder, Negative, digitale Bilddateien, Alben, Videos, Fotobücher etc.).
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Jasmin Piehler Fotografie vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Sofern keine abweichende Frist angegeben ist, bleibt das Angebot für vier Wochen ab Zugang bei der Kundin verbindlich.
2.3 Mit Annahme des Angebots (auch per E-Mail, schriftlich oder fernmündlich) erklärt die Kundin ihr Einverständnis mit den angebotenen Konditionen sowie mit der Geltung dieser AGB.
2.4 Gegenstand des Vertrags kann unter anderem die fotografische Begleitung von Hochzeiten, Familienfeiern, Portrait-, Familien-, Kinder-, Schwangerschafts- oder Business-Shootings sowie die Durchführung von Coachings, Workshops oder Online-Seminaren sein.
2.5 Coaching-Leistungen im Sinne dieser AGB umfassen unter anderem Einzelcoachings, Gruppencoachings, Online-Coachings, Mentoring-Sessions sowie Workshops in Präsenz oder digitaler Form. Die genauen Inhalte und Formate ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Angebot und werden individuell vereinbart.
3. Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion und Coaching
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen, Produktionen oder Coachings wird der Ablauf zwischen den Beteiligten im Vorfeld gemeinsam abgestimmt. Hat die Kundin bestimmte Vorstellungen oder Wünsche, sind diese rechtzeitig gegenüber Jasmin Piehler Fotografie zu äußern. Die Anbieterin bemüht sich, diese im Rahmen des technisch und organisatorisch Zumutbaren umzusetzen, behält sich jedoch gestalterische Freiheit vor.
3.2 Die Kundin stellt sicher, dass die vereinbarte Location für Fotoaufnahmen oder Coachings am Tag der Durchführung zugänglich und nutzbar ist. Ist eine Genehmigung des Eigentümers erforderlich (z. B. bei Hotels, Kirchen, Veranstaltungsorten), hat die Kundin diese auf eigene Verantwortung einzuholen, sofern nicht anders vereinbart.
3.3 Etwaige Kostenvoranschläge der Anbieterin stellen unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen dar. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung.
3.4 Sofern zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich, ist Jasmin Piehler Fotografie berechtigt, fachlich geeignete Dritte (z. B. Visagist:innen, Assistent:innen, Technikdienstleistende oder externe Coaches) im Namen und auf Rechnung der Kundin zu beauftragen. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und Jasmin Piehler Fotografie entsteht dadurch nicht.
3.5 Die Auswahl der final präsentierten Fotografien obliegt der Anbieterin. Eine gesonderte Auswahlvereinbarung kann getroffen werden. Im Coaching-Bereich richtet sich der Leistungsinhalt nach dem vereinbarten Paket und kann Unterlagen wie Arbeitsblätter, digitale Inhalte oder Aufzeichnungen beinhalten, die der Kundin zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
4. Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist
4.1 Sämtliches Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt und stellt ein Lichtbildwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG dar.
4.2 Das Eigentum am überlassenen Bildmaterial verbleibt bei Jasmin Piehler Fotografie. Die Kundin ist nicht berechtigt, das überlassene Ansichtsmaterial – insbesondere Wasserzeichen-geschützte digitale Dateien – ohne Erwerb der entsprechenden Nutzungsrechte zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen.
4.3 Die Kundin wählt aus den übergebenen oder online bereitgestellten Bildern jene aus, die sie käuflich erwerben möchte. Die Auswahl hat innerhalb von 14 Tagen ab Bereitstellung zu erfolgen. Diese Frist gilt zugleich als Reklamationsfrist. Nach Fristablauf gilt das Material als vertragsgemäß überlassen, und der Kaufpreis für die ausgewählten Werke wird fällig.
4.3.1 Zusätzliche Bilder sowie Fotoprodukte können nach dem Fotoshooting kostenpflichtig hinzugebucht werden. Die Auswahl erfolgt online oder persönlich im Rahmen der Bildauswahl. Mit der Auswahl und Bestätigung der gewünschten Bilder oder Produkte gilt die Bestellung als verbindlich. Eine gesonderte Unterzeichnung eines weiteren Vertrages ist hierfür nicht erforderlich.
4.3.2 Für Zusatzbilder und Fotoprodukte gelten die zum Zeitpunkt der Auswahl bzw. Bestellung jeweils aktuellen Preise von Jasmin Piehler Fotografie.
4.4 Eine Reklamation hinsichtlich technischer oder künstlerischer Gestaltung ist ausgeschlossen. Die künstlerische Ausdrucksform der Fotografin ist auf der Website sowie auf Social Media einsehbar und gilt mit Vertragsschluss als akzeptiert.
4.5 Analoges Ansichtsmaterial ist nach spätestens einem Monat in versicherter Rücksendung zurückzugeben, sofern es nicht käuflich erworben wurde. Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung trägt die Kundin bis zur Rückgabe an Jasmin Piehler Fotografie.
4.6 Digital zur Ansicht bereitgestellte Dateien, die nicht käuflich erworben werden, sind nach Ablauf der Auswahlfrist (siehe 4.3) zu löschen bzw. müssen physische Datenträger vernichtet werden. Eine Verlängerung des Nutzungszeitraums ist kostenpflichtig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
4.7 Coaching
Materialien aus Coachings (z. B. PDF-Downloads, Arbeitsblätter, Vortragsfolien oder Videoaufzeichnungen) dürfen ausschließlich für private Zwecke der Kundin genutzt werden. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
5. Übergabe von Dokumenten
5.1 Sämtliche im Rahmen eines Auftrags überlassenen Unterlagen, Konzepte oder Dateien unterliegen dem geistigen Eigentum von Jasmin Piehler Fotografie. Dies gilt sowohl für Fotografie- als auch Coaching-Leistungen.
5.2 Die Kundin ist verpflichtet, sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden. Eine Nutzung zur Erstellung eigener Produkte, Konzepte oder Leistungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis zulässig. Wird kein Vertrag geschlossen, sind alle erhaltenen Materialien unverzüglich zurückzugeben oder dauerhaft zu löschen.
5.3 Die unbefugte Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung überlassener Inhalte oder Konzepte – insbesondere solcher aus Coachings oder Workshops – verpflichtet die Kundin zur Zahlung eines angemessenen Nutzungshonorars. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
6. Wichtiger Hinderungsgrund
6.1 Findet ein Fotoshooting im Freien statt, ist es witterungsabhängig. Bei ungeeigneten Wetterverhältnissen (z. B. Regen, Sturm, Unwetterwarnung oder sehr niedrigen Temperaturen) wird das Shooting nach Absprache verschoben. Sofern passend und möglich, kann das Shooting alternativ im Studio stattfinden.
6.2 Im Fall von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt – sowohl auf Seiten der Anbieterin als auch der Kundin – kann eine Terminverschiebung erfolgen. Die Mitteilung über den Hinderungsgrund ist unverzüglich vorzunehmen.
6.3 Coaching
Bei Online-Coachings können technische Störungen eine Umbuchung erforderlich machen. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich von Jasmin Piehler Fotografie, wird ein kostenfreier Ersatztermin angeboten. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich der Kundin, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachholung.
7. Stornierung von durch die Kundin verbindlich gebuchten Terminen
7.1 Mit der verbindlichen Bestätigung eines Termins durch Jasmin Piehler Fotografie – per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder über Messenger – wird der Termin exklusiv für die Kundin reserviert. Während dieses Zeitraums werden keine weiteren Buchungen für die vereinbarte Leistung angenommen.
7.2 Für Buchungen mit einer Dauer von bis zu 4 Stunden ist zur Terminreservierung die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars im Voraus fällig.
7.3 Für Buchungen mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden kann Jasmin Piehler Fotografie eine Anzahlung verlangen. Die genaue Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
7.4 Wird ein gebuchter Termin durch die Kundin storniert, gelten folgende Ausfallhonorare:
- bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- ab 7 Tage vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars
- ab 48 Stunden vor dem Termin, bei Nichterscheinen oder Abbruch ohne wichtigen Grund: 100 % des vereinbarten Honorars
7.5 Eine Umbuchung kann im Einzelfall nach Absprache erfolgen. Ein Anspruch auf eine kostenfreie oder terminlich bestimmte Umbuchung besteht nicht.
7.6 Erfolgt innerhalb eines Kalenderjahres eine Neubuchung eines gleichwertigen Shootings, kann Jasmin Piehler Fotografie nach eigenem Ermessen bereits gezahlte Beträge ganz oder teilweise anrechnen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.
7.7 Bei kostenlosen oder rabattierten Aktionsshootings sowie Gutschein-Einlösungen ist ebenfalls ein fester Termin gebucht. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann ein angemessenes Ausfallhonorar berechnet werden, sofern dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich angekündigt wurde.
8. Absage durch Jasmin Piehler Fotografie – Änderungen im Ablauf
8.1 Kann Jasmin Piehler Fotografie aus Gründen höherer Gewalt, Krankheit oder eines Unfalls die vereinbarte Leistung – sei es ein Fotoshooting oder ein Coaching – nicht erbringen oder vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten, verzichtet die Kundin auf jegliche Schadensersatzforderungen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
8.2 Jasmin Piehler Fotografie wird sich bemühen, im Falle der eigenen Verhinderung eine geeignete Vertretung (z. B. eine:n Ersatzfotograf:in oder Coach) zu stellen. Sollte die Ersatzperson höhere Kosten verursachen, sind diese von der Kundin zu tragen. Sagt die Ersatzperson nach Vertragsübernahme ihrerseits wieder ab, haftet Jasmin Piehler Fotografie nicht für den Ausfall.
8.3 Unwesentliche Änderungen im Ablauf oder eine zumutbare örtliche Verlegung des Shootings oder Coachings (z. B. wetterbedingter Locationwechsel oder Umstellung auf ein Online-Format) berechtigen nicht zu einer Preisminderung oder zu einem Rücktritt vom Vertrag.
8.4 Muss ein Termin endgültig abgesagt werden und ist keine Ersatzdurchführung möglich, erstattet Jasmin Piehler Fotografie bereits erhaltene Beträge zeitnah. Weitergehende Ansprüche – mit Ausnahme von Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns – sind ausgeschlossen.
9. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
9.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Jasmin Piehler Fotografie ausdrücklich darauf hin, dass die Kundin – etwa als Veranstalterin oder Auftraggeberin – verpflichtet ist, die teilnehmenden Personen darüber zu informieren, dass während der Veranstaltung fotografiert und/oder gefilmt wird. Eine Einwilligung der betroffenen Personen ist vorab einzuholen. Auf Wunsch stellt Jasmin Piehler Fotografie ein entsprechendes Musterformular zur Verfügung.
9.2 Die Kundin hat Jasmin Piehler Fotografie vorab darüber zu informieren, ob Gäste einer solchen Aufnahme widersprechen, und sicherzustellen, dass diese Personen bei Gruppenfotos oder ähnlichen Konstellationen nicht abgebildet werden.
9.3 Unterlässt es die Kundin, ihre Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO zu informieren und eine Einwilligung einzuholen, stellt sie Jasmin Piehler Fotografie von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter – etwa wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts – vollständig frei.
9.4 Zusätzlich ist vorab durch die Kundin zu klären, ob in der jeweiligen Örtlichkeit (z. B. Kirche, Restaurant, Veranstaltungssaal) fotografiert oder gefilmt werden darf. Die Zustimmung des Eigentümers oder der zuständigen Stelle ist einzuholen. Ein Mustertext kann auf Anfrage bereitgestellt werden – ohne Haftungsübernahme durch Jasmin Piehler Fotografie.
9.5 Versäumt es die Kundin, entsprechende Genehmigungen einzuholen, und wird Jasmin Piehler Fotografie das Fotografieren durch Dritte untersagt, bleibt der vollständige Zahlungsanspruch bestehen.
9.6 Sofern bei Veranstaltungen mehrere Fotodienstleister:innen anwesend sind, hat die Kundin im Vorfeld abzustimmen und zu kommunizieren, welche Aufgaben Jasmin Piehler Fotografie übernimmt.
10. Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Jasmin Piehler Fotografie
Als Kundin von Jasmin Piehler Fotografie bitten wir Sie, die folgenden Hinweise aufmerksam zu lesen und zu beachten:
10.1 Die Kundschaft sollte pünktlich zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort erscheinen. Bei Verspätung verkürzt sich die Shootingzeit entsprechend, sofern im Anschluss kein zeitlicher Spielraum besteht. Bei Aktions- oder Kurzshootings mit festem Zeitfenster besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Termins.
10.2 Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt Jasmin Piehler Fotografie keine Haftung.
10.3 Bei längeren Foto-Shootings empfiehlt es sich, eigene Verpflegung (Getränke, kleiner Snack) für eine Pause mitzubringen.
10.4 Newborn-Fotoshootings sollten idealerweise in den ersten 28 Lebenstagen stattfinden, spätestens jedoch bis zum Ende des 2. Lebensmonats. Danach handelt es sich um ein Baby- oder Familienshooting.
10.5 Das Shooting findet – je nach gebuchter Leistung – im Studio von Jasmin Piehler Fotografie, im Zuhause der Kundin oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort statt. Bei Anfahrten können zusätzliche Fahrtkosten gemäß Angebot oder Preisliste anfallen.
10.6 Sollte ein Kind beim Fotoshooting gar nicht mitmachen und dadurch die Mindestanzahl an Bildern des gebuchten Pakets nicht erreicht werden, kann das Shooting nach gemeinsamer Absprache abgebrochen und einmal kostenfrei zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Voraussetzung ist, dass keine ausreichende Bildauswahl entstanden ist. Diese Wiederholung erfolgt als freiwillige Wiedersehengarantie von Jasmin Piehler Fotografie.
10.7 Wechselkleidung für das Kind sowie gegebenenfalls auch für die Eltern sollte bereitliegen.
10.8 Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder ausschließlich bei der Kundin bzw. den anwesenden Erziehungsberechtigten.
10.9 Die Kundin ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, um mögliche Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen. Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort gegenüber Jasmin Piehler Fotografie anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, verwirkt die Kundin etwaige Ansprüche auf Minderung der Vergütung.
10.10 Fotoaufnahmen – insbesondere im Außenbereich – beinhalten ein gewisses Restrisiko. Die Kundin ist im Falle eines Unfalls nur über ihre eigene Unfallversicherung abgesichert. Jasmin Piehler Fotografie übernimmt insoweit keine Haftung.
11. Bearbeitung der angefertigten Bilder
11.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch Jasmin Piehler Fotografie grundoptimiert (z. B. hinsichtlich Helligkeit, Farbton, Bildschnitt). Eine umfassende Retusche (z. B. Hautbearbeitung, Entfernung von Gegenständen) ist aufwändig und muss separat beauftragt und vergütet werden.
11.1.1 Bei Hochzeitsreportagen werden alle verwertbaren Bilder professionell bearbeitet. Zusätzlich wird eine im Paket definierte Auswahl an Bildern im Rahmen der sog. Feinretusche (Hautglättung, Farbstil etc.) veredelt.
11.2 Die Bildbearbeitung erfolgt im Stil von Jasmin Piehler Fotografie. Die Kundin kennt diesen Stil vor Vertragsschluss über Website, Portfolio oder Social-Media-Auftritte und bucht ihn bewusst.
11.3 Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Bilder schriftlich mitzuteilen. Weichen einzelne Bilder objektiv erheblich vom vereinbarten oder üblichen Stil ab, wird Jasmin Piehler Fotografie die Beanstandung prüfen und gegebenenfalls im Rahmen einer angemessenen Nachbesserung reagieren. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß übergeben. Kulanzregelungen bleiben hiervon unberührt.
12. Gutscheine
12.1 Die Kundin kann bei Jasmin Piehler Fotografie Gutscheine erwerben. Der Gutschein stellt ein Guthaben für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen dar (z. B. für ein Fotoshooting oder Coaching).
12.2 Gutscheine werden grundsätzlich als Wertgutscheine ausgestellt, auch wenn auf dem Gutschein beispielhaft eine zum Zeitpunkt des Erwerbs aktuelle Dienstleistung oder ein bestimmtes Paket genannt ist.
12.3 Maßgeblich für die Einlösung ist der auf dem Gutschein ausgewiesene Geldwert. Der zum Zeitpunkt des Gutschein-Kaufs beispielhaft genannte Leistungsumfang dient lediglich der Orientierung und kann sich bis zum Zeitpunkt der Einlösung aufgrund zwischenzeitlicher Preis- oder Leistungsanpassungen ändern.
12.4 Reicht der Gutscheinwert zum Zeitpunkt der Einlösung nicht mehr aus, um die ursprünglich beispielhaft genannte Leistung vollständig abzudecken, kann die Kundin die Differenz gegen Aufpreis ausgleichen oder den Gutscheinwert auf eine andere aktuelle Leistung oder ein Produkt von Jasmin Piehler Fotografie anrechnen lassen.
12.5 Gutscheine können von jeder Person eingelöst werden, die den Gutschein vorlegt.
12.6 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes sowie eines etwaigen Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.7 Die Gültigkeit eines Gutscheins beträgt 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum.
13. Nutzungsrechte und Urheberrecht
13.1 Das Urheberrecht an sämtlichen Foto- und Videoaufnahmen liegt bei Jasmin Piehler Fotografie – gemäß den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.
13.2 Die angefertigten Werke sind grundsätzlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Die Kundin erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz zur privaten Nutzung, einschließlich Weitergabe an Angehörige und enge Bezugspersonen.
13.3 Bei Bewerbungsfotos gilt die Übermittlung an Dritte im Rahmen von Bewerbungsprozessen als zulässige private Nutzung.
13.4 Bei Branded Bussiness Shootings erhält die Kundin zusätzlich die gewerblichen Nutzungsrechte – dies muss im Vertrag mit angegeben werden.
13.5 Jegliche Veränderung oder Bearbeitung der Fotografien, insbesondere durch Filter oder Zuschneiden, ist ohne Zustimmung unzulässig.
13.6 Die Verwendung der Bilder in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, Facebook) ist gestattet, sofern die Fotografin korrekt genannt wird – z. B.:
„Foto: Jasmin Piehler Fotografie – www.jasminpiehlerfotografie.de“
13.7 Für kommerzielle Nutzungen (z. B. auf Unternehmenswebsites, Flyern, Werbeanzeigen) ist eine gesonderte Lizenzvereinbarung erforderlich, in der der konkrete Verwendungszweck definiert wird. Erst mit Abschluss der Vereinbarung und Zahlung der Lizenzgebühr dürfen die Bilder gewerblich genutzt werden.
13.8 Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich für den vertraglich festgelegten Zweck. § 31 Abs. 5 UrhG gilt entsprechend auch für Leistungen, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Eine Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
13.9 Die Herausgabe von Originaldateien (RAW-Daten) ist ausgeschlossen. Sollte die Kundin eine erweiterte Lizenz oder bestimmte Rohdaten wünschen, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
13.10 Das Eigentum an Negativen, digitalen Rohdaten und originalen Datenträgern verbleibt bei Jasmin Piehler Fotografie.
13.11 Auf Anfrage ist die Kundin verpflichtet, Auskunft über den Umfang der tatsächlichen Nutzung der Werke zu erteilen.
13.12 Bei Veröffentlichungen ist Jasmin Piehler Fotografie in branchenüblicher Weise als Urheberin zu benennen. Die Urheberinnennennung hat direkt am Bild oder im Impressum zu erfolgen. Eine Nutzung ohne Nennung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung und ist gegebenenfalls vergütungspflichtig.
13.13 Die Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte oder eine Nutzung für nicht vereinbarte Zwecke ist nur mit schriftlicher Einwilligung zulässig.
14. Kundinnenbilder, die nicht von Jasmin Piehler Fotografie erstellt wurden, und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung
14.1 Übermittelt die Kundin eigene Bilddateien zur Weiterverarbeitung oder Produktherstellung, verbleibt das Urheberrecht am Originalbild bei der Kundin. Das Urheberrecht an der daraus entstehenden Bearbeitung liegt bei Jasmin Piehler Fotografie.
14.2 Mit der Übermittlung erklärt die Kundin, Urheberin oder rechtmäßige Nutzungsberechtigte der übersandten Dateien zu sein. Ist dies nicht der Fall, stellt sie Jasmin Piehler Fotografie von jeglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
14.3 Jasmin Piehler Fotografie behält sich vor, übermittelte Bilddaten auf Verstöße gegen die internen Unternehmensrichtlinien (z. B. keine erotischen oder beleidigenden Inhalte) zu prüfen. Bei Verstößen ist die Anbieterin berechtigt, die Verarbeitung abzulehnen und die Daten zu löschen. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfungspflicht besteht nicht.
14.4 Für Inhalte, die von der Kundin bereitgestellt wurden (z. B. fremde Bilder, Videos, Logos), haftet ausschließlich die Kundin. Sie stellt Jasmin Piehler Fotografie im Streitfall vollständig frei und übernimmt notwendige Rechtsverteidigungskosten.
14.5 Sollte das gelieferte Material der Kundin technisch oder qualitativ nicht verwertbar sein, bleibt der Anspruch auf Vergütung für bereits geleisteten Aufwand bestehen.
14.6 Wird Jasmin Piehler Fotografie beauftragt, aus gelieferten Dateien Produkte zu erstellen (z. B. Druck auf Tassen, T-Shirts oder Poster), erhält sie ein einfaches Nutzungsrecht an den überlassenen Daten – ausschließlich zur Bearbeitung und Ausführung des vereinbarten Auftrags.
15. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
15.1 Liefertermine oder Fristen zur Übergabe von Ergebnissen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden. Jasmin Piehler Fotografie bemüht sich, die Bildübergabe innerhalb von vier Wochen zu realisieren.
15.2 Die Einhaltung eines Liefertermins setzt voraus, dass Jasmin Piehler Fotografie alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Freigaben, Mitwirkungshandlungen und – sofern vereinbart – Abschlagszahlungen rechtzeitig von der Kundin erhält. Kommt es zu Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
15.3 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Pandemien, Stromausfälle, behördliche Maßnahmen) oder sonstige unvorhersehbare, unverschuldete Umstände berechtigen beide Vertragsparteien, die Erfüllung des Vertrags um die Dauer der Beeinträchtigung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.
15.4 Die Auswahlfrist für bereitgestellte Galerien beträgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 14 Tage ab Bereitstellung. Nach Ablauf dieser Frist kann Jasmin Piehler Fotografie die Galerie deaktivieren oder eine erneute Bereitstellung gesondert berechnen.
16. Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren
16.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Jasmin Piehler Fotografie genannten Honorare. Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Bruttobeträge, wobei Jasmin Piehler Fotografie nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.
16.2 Wurde für ein Fotoshooting kein gesondertes Honorar vereinbart, gelten die Honorare gemäß der aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) als vereinbart. Für Coaching-Leistungen, bei denen im Vorfeld kein konkretes Honorar vereinbart wurde, gilt die übliche Vergütung als geschuldet. Maßstab hierfür sind vergleichbare Angebote von Jasmin Piehler Fotografie oder marktübliche Stundensätze für Coachings ähnlichen Umfangs. Die Anbieterin ist berechtigt, nach billigem Ermessen ein angemessenes Honorar zu berechnen (§ 612 BGB).
16.3 Weitere Kosten wie Fahrtkosten, Übernachtung, Material oder Laborkosten sind im Honorar nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet. Die Abrechnung erfolgt wie folgt:
- Fahrtkosten: 1,00 € pro angefangenem Kilometer (ab 20 km Entfernung vom Wohnort der Fotografin)
- Verlängerungszeit (Overtime): 150,00 € je angefangene halbe Stunde
- Übernachtungskosten: nach tatsächlichem Aufwand
16.4 Die Kundin ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Jasmin Piehler Fotografie Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen oder aufzurechnen – es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
16.5 Nutzt die Kundin die Leistungen von Jasmin Piehler Fotografie in einem über das ursprünglich vereinbarte Maß hinausgehenden Umfang (z. B. erweiterte Bildnutzung, zusätzliche Veröffentlichungen), ist sie auf Verlangen verpflichtet, einer nachträglichen Anpassung der Vergütung zuzustimmen, sofern das ursprüngliche Honorar in auffälligem Missverhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen steht.
16.6 Online-Coachings sind grundsätzlich vor Beginn der Leistungserbringung per Vorkasse zu zahlen. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nur bei rechtzeitigem Zahlungseingang. Jasmin Piehler Fotografie behält sich vor, den Termin bei Nichtzahlung ersatzlos zu stornieren.
17. Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
17.1 Jasmin Piehler Fotografie ist berechtigt, unmittelbar nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars zu verlangen. Teilzahlungen auf bereits erbrachte Leistungen sind ebenfalls zulässig.
17.2 Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Leistungserbringung bzw. bei Bildübergabe.
17.3 Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich Jasmin Piehler Fotografie sämtliche Eigentumsrechte sowie Nutzungsrechte an den erstellten Werken vor. Die endgültige Übergabe der Bilder erfolgt erst nach Zahlung des vollständigen Honorars.
17.4 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Jasmin Piehler Fotografie berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu erheben.
17.5 Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erlischt dieses bei digitalen Inhalten oder vollständig erbrachten Dienstleistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach entsprechender ausdrücklicher Zustimmung der Kundin.
17.6 Bei Online-Coachings erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht, sobald Jasmin Piehler Fotografie mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen hat (Vorbereitung, Fragebogen, Konzeptionierung) und die Kundin gleichzeitig ihre Kenntnis davon bestätigt hat, dass sie ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
17.7 Sofern die Kundin Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag im Fernabsatz (z. B. über Onlinebuchung, E-Mail oder Telefon) geschlossen wird, steht ihr grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Kundin stimmt ausdrücklich zu, dass Jasmin Piehler Fotografie bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der gebuchten Dienstleistung beginnen darf. Der Kundin ist bekannt, dass ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
17.8 Für individuell angefertigte Fotoprodukte (z. B. Fotobücher, Prints, Karten, Alben oder andere personalisierte Produkte) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
18. Vertragsübertragung
18.1 Jasmin Piehler Fotografie ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Foto- und/oder Coaching-Leistungen geeignete Dritte (z. B. Assistent:innen, freie Fotograf:innen, externe Coaches, Stylist:innen) im eigenen Namen zu beauftragen, ohne dass es hierfür einer gesonderten Zustimmung der Kundin bedarf.
18.2 Die Auswahl der beauftragten Personen erfolgt sorgfältig und unter Berücksichtigung fachlicher Eignung. Die Anbieterin bleibt verantwortlich für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gegenüber der Kundin.
18.3 Eine Übertragung des Vertrags durch die Kundin auf Dritte (z. B. Weitergabe eines gebuchten Coachings oder Fotoshootings an andere Personen) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Jasmin Piehler Fotografie zulässig.
19. Vertraulichkeit
19.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die ausdrücklich oder erkennbar als vertraulich gekennzeichnet sind – insbesondere personenbezogene Daten, Inhalte von Coachings, geschäftliche Abläufe, Ideen und Bildmaterial – Stillschweigen zu bewahren.
19.2 Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte darf nur erfolgen, wenn hierzu eine schriftliche Einwilligung der jeweils anderen Partei vorliegt oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
19.3 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
19.4 Aufzeichnungen oder Mitschriften aus Coaching-Sitzungen werden ausschließlich zur internen Dokumentation und Qualitätssicherung verwendet. Eine Weitergabe oder Speicherung über den Vertragszweck hinaus erfolgt nicht. Die Daten werden nach Abschluss des Coachings innerhalb eines angemessenen Zeitraums gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
20. Haftung von Jasmin Piehler Fotografie
20.1 Jasmin Piehler Fotografie haftet der Kundin gegenüber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Anbieterin auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
20.2 Die Haftung ist – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf das Fünffache des Auftragswertes beschränkt.
20.3 Jasmin Piehler Fotografie haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder immaterielle Schäden, sofern diese nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
20.4 Die Anbieterin haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter, etwa bei fehlenden Genehmigungen für Locations oder bei der Veröffentlichung von Fotos durch die Kundin ohne Zustimmung betroffener Personen.
20.5 Für Inhalte und Daten, die von der Kundin bereitgestellt werden, übernimmt Jasmin Piehler Fotografie keine Haftung. Die Kundin stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollständig frei.
20.6 Für Schäden an überlassenem Material (z. B. USB-Sticks, Bildvorlagen, Datenträger) haftet Jasmin Piehler Fotografie nur im Umfang des Materialwerts.
20.7 Für Coaching-Leistungen gilt ergänzend:
- Jasmin Piehler Fotografie gibt im Rahmen ihrer Coachings keine Heilversprechen oder Erfolgsgarantien ab.
- Coaching ersetzt weder medizinische, therapeutische noch psychologische Behandlungen.
- Die Kundin nimmt an Coachings in eigener Verantwortung teil.
- Der Erfolg eines Coachings hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung der Kundin ab. Eine Haftung für konkrete Ergebnisse oder Auswirkungen auf persönliche, emotionale oder berufliche Entwicklungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
20.8 Für technische Störungen im Rahmen von Online-Coachings (z. B. Internetprobleme, Plattformfehler), die außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen, wird keine Haftung übernommen.
20.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Verbraucherinnen zwei Jahre, für Unternehmer:innen ein Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung.
20.10 Die Kundin haftet für alle Schäden, die sie, ihre Begleitpersonen oder mitgebrachte Kinder am Eigentum von Jasmin Piehler Fotografie verursachen. Dies umfasst insbesondere Schäden an Studioeinrichtung, Technik, Requisiten und sonstiger Ausstattung, die im Rahmen eines Shootings oder Coachings genutzt werden.
Eltern haften für ihre Kinder. Eine private Haftpflichtversicherung der Kundin wird empfohlen.
Für mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen behält sich Jasmin Piehler Fotografie Schadensersatzansprüche in voller Höhe vor.
21. Aufbewahrung der Rohdateien und Haftung für Bilderqualität
21.1 Jasmin Piehler Fotografie ist berechtigt, Rohdaten und bearbeitete Bilddateien für einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren. Eine dauerhafte Archivierung ist nicht geschuldet. Ein Anspruch auf erneute Herausgabe nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist besteht nicht.
21.2 Jasmin Piehler Fotografie haftet für die Lichtbeständigkeit und Qualität von Bildmaterialien (z. B. Prints, Fotobücher) nur im Rahmen von Garantien des jeweiligen Herstellers. Eine darüber hinausgehende Haftung – etwa für Materialveränderungen durch Alterung oder unsachgemäße Lagerung – ist ausgeschlossen.
22. Schadensersatz und Vertragsstrafe
22.1 Unterlässt die Kundin eine erforderliche oder vereinbarte Urheberinnenkennzeichnung oder bringt sie diese nicht korrekt an (z. B. falscher Name, fehlender Link), ist sie verpflichtet, einen Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. auf ein übliches branchenübliches Honorar zu zahlen.
22.2 Bei unerlaubter Nutzung, Weitergabe, Veröffentlichung oder Bearbeitung der Bilder durch die Kundin oder von ihr beauftragte Dritte ohne schriftliche Zustimmung durch Jasmin Piehler Fotografie ist eine Vertragsstrafe in Höhe des Vierfachen der vereinbarten oder marktüblichen Lizenzvergütung zu zahlen – unabhängig von weiteren Schadensersatzansprüchen (z. B. Unterlassung, Urheberrechtsklage).
23. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Rechtswahl
23.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
23.2 Jasmin Piehler Fotografie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
23.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Jasmin Piehler Fotografie in Augsburg. Sofern zulässig, ist Gerichtsstand ebenfalls Augsburg.
23.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts, sofern dieses zur Anwendung ausländischen Rechts führen würde.
23.5 Ist die Kundin Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB und hat sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, so bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Heimatstaates unberührt.
23.6 Ist die Kundin Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB, gilt für sämtliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Jasmin Piehler Fotografie, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.